Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Das Gewinnspiel-Angebot wird vom Känguru Colonia Verlag GmbH (im folgenden KCV genannt) mit Sitz in Köln betrieben. Die Teilnahme an Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

1. Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden vom KCV in Kooperation mit verschiedenen Kooperationspartnern durchgeführt und sind buchbare Werbung. Die Gewinne werden von unseren Partner:innen für die Verlosungen zur Verfügung gestellt. Text und Bilder stammen von denen, die für die Veröffentlichung und Durchführung der Verlosungen bezahlen.

2. Teilnahme
An Gewinnspielen kann jede volljährige, natürliche Person in eigenem Namen teilnehmen

  • wenn die Bedingungen des Gewinnspiels erfüllt sind.
  • wenn die Teilnahme innerhalb der im Gewinnspiel genannten Teilnahmefrist erfolgt.
  • wenn diese Teilnahmebedingungen anerkannt werden.
  • wenn die Person nicht für den KCV und mit ihm verbundene Unternehmen bzw. die Kooperationspartner arbeitet.

Teilnehmende sind für die Richtigkeit ihrer Adressen (Post/Mail/Telefon) selbst verantwortlich.
Bei einem Verstoß gegen die Bedingungen, bei Einsatz von unerlaubten Hilfsmitteln oder anderweitig durch Manipulation erworbene Vorteile an der Teilnahme behält sich KCV das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen bzw. auch nachträglich den Gewinn abzuerkennen und den Gewinn zurückzufordern.

3. Gewinne

  • Gewinne werden unter den Teilnehmenden verteilt, deren Einsendung rechtzeitig zum Ende der Teilnahmefrist vorliegt. Bei mehreren Teilnehmenden entscheidet das Los, sofern nicht andere Leistungen für den Gewinn entscheidend sind. Sind andere Leistung ausschlaggebend, so ist die Redaktion als Jurorenkomitee zur Ermittlung der Gewinner:innen berechtigt.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Gewinner:innen werden von Mitarbeitenden des KCV entweder schriftlich per Brief, per Email, per Posting in sozialen Netzwerken oder telefonisch benachrichtigt.
  • Der KCV ist berechtigt, die Daten der Gewinner:innen an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
  • Der im Gewinnspiel präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Abweichungen sind möglich.
  • Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt der KCV den Gegenwert nicht in Geld aus. Die Teilnehmenden erklären im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht Teil des Gewinns sind, vom ihnen getragen werden.
  • Sollten sich Gewinner:innen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung beim KCV melden, verfällt der Gewinn. Das Gleiche gilt für den Fall, dass dem KCV falsche Kontaktdaten mitgeteilt wurden und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.

4. Adventskalender

  • Jede Person ist nur einmal pro Tag zur Teilnahme berechtigt. Teilnahmeschluss für jedes Adventskalendertürchen ist jeweils um 23:59 Uhr an jedem Tag vom 01.12. des Jahres bis zum 24.12. des Jahres. Der KCV ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

5. Reisegewinne

Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen den Gewinner:innen und dem jeweiligen Unternehmen, das die Reise gesponsort hat. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem beteiligten Unternehmen vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Unternehmen vorgegebenen Termin oder Zeitraum abgenommen, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt die Gewinner:innen den Reisebedingungen des beteiligten Unternehmens.

Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten der Gewinner:innen, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Der Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz ist in jeder Form ausgeschlossen ist. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes oder Rabattwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

6. Vorzeitiges Gewinnspielende
Der KCV behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der KCV insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wird, kann der KCV von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

7. Haftung

  • Mit der Aushändigung des Gewinns wird der KCV von allen Verpflichtungen frei, sofern sich dies nicht aus den Gewinnspielregelungen schon zu einem früheren Zeitpunkt ergibt.
  • Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom beteiligten Unternehmen gestifteten Gewinnen haftet der KCV nicht.
  • Der KCV haftet nicht für die Insolvenz eines beteiligten Unternehmen sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
  • Bei Reisegewinnen haftet der KCV nicht für die Folgen einer Änderung des Reiseangebots oder der Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.