Früherkennung ist wichtig, um Auffälligkeiten im Kindesalter festzustellen, Therapien zu finden und Eltern richtig anzuleiten. Das berühmte „Gelbe Heft“ fungiert hier als Indikator und gibt Eltern Überblick und Sicherheit.
Das U-Heft
Zur Geburt ihres Kindes erhalten Eltern das Vorsorgeheft, in dem alle Untersuchungen dokumentiert werden. Seit 2016 sind die U-Untersuchungen neu gefasst und teilweise erweitert worden. Die Änderungen, die sich vom alten auf das neue Heft ergeben haben, sind in der „Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern“ geregelt. Dabei wurden Untersuchungsmethoden verändert und Zeiträume verschoben, um der kindlichen Entwicklung besser zu entsprechen. Insgesamt ist die neue Dokumentation anders strukturiert und umfangreicher.
Termine mit Teilnahmekarte
Alle Termine sind nun mit einer Teilnahmekarte versehen, die bei Bedarf Ämtern, Behörden oder Kitas vorgezeigt werden kann. Denn die konkreten Ergebnisse der Checks, wie sie im Heft vermerkt werden, gehen niemanden etwas an. Für Eltern ist die neue Version ein Gewinn. Sie sind nicht länger nur diejenigen, die das Heft in ihrer Tasche herumtragen dürfen. Sie sind nun Adressaten, die man bei der Konzeption bedacht hat. Mama und Papa finden in den Abschnitten Informationen zu den einzelnen Untersuchungsthemen, entwicklungsspezifische Beratung und Hinweise auf regionale Hilfsangebote. Die Zahngesundheit steht ebenfalls im Fokus.
Kindesentwicklung im Mittelpunkt
Eltern und Kindern brauchen keine Angst vor den Terminen zu haben. Es geht weder um Kontrolle noch um Einmischung in das Familienleben. Bei den Vorsorgeterminen sucht die Kinderärztin oder der Kinderarzt nach Hinweisen auf mögliche schwere Erkrankungen. Außerdem wird geprüft: Sind Größe, Gewicht und Verhalten des Kindes altersgemäß? Im Rahmen der Termine werden die Eltern auch zu wichtigen Themen in der Kinderentwicklung und Gesundheit beraten: Was ist die richtige Ernährung für mein Kind? Wie kann ich Unfälle vermeiden? Eltern können die Termine ebenso nutzen, um Fragen und Sorgen anzusprechen – etwa, wenn sie den Eindruck haben, dass sich ihr Kind nicht altersgerecht entwickelt und im Vergleich zu Gleichaltrigen hinterherhinkt. Auf diese Weise können Auffälligkeiten in der Entwicklung und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden.
Eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung kann Spätfolgen oft verhindern oder zumindest mildern. Des Weiteren kontrolliert die Ärztin oder der Arzt den Impfstatus des Kindes und kann gegebenenfalls auch gleich fehlende Impfungen nachholen.
U1: Direkt nach der Geburt
Unmittelbar nach der Geburt eines Kindes wird eine erste Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der sogenannte APGAR-Test, er erfolgt in der ersten, fünften und zehnten Lebensminute des Säuglings. Untersucht werden fünf Lebensfunktionen: die Hautfarbe des Babys, der Herzschlag, die Reaktionen beim Absaugen, der Muskeltonus und die Atmung. Zusätzlich wird noch eine Blutuntersuchung des Neugeborenen gemacht, getestet wird der Säuregrad (pH-Wert). Wenn nötig, wird das Baby mit Sauerstoff versorgt.
U2: Zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
Die „Neugeborenen-Basisuntersuchung“ ist eine besonders gründliche Untersuchung und findet meist noch in der Entbindungsklinik statt. Untersucht wird der „gesamte Säugling“, etwa die Gelenkbeweglichkeit oder das Reflexverhalten. So sollte sich das Neugeborene beispielsweise an Daumen oder Zeigefingern in die Luft heben lassen. Organe, Geschlechtsteile, Haut und Knochen werden untersucht, auch die Verdauungstätigkeit und Reflexe des Nervensystems werden überprüft. Mit einem speziellen Haltegriff wird die Funktionstüchtigkeit des Hüftgelenks getestet.
U 3: Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche
In den meisten Fällen finden die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik statt, sodass die U3 die erste Untersuchung in einer Kinderarztpraxis ist. Kontrolliert wird, ob sich das Neugeborene in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Zudem wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht. Ärztin oder Arzt stellen Fragen zum allgemeinen Verhalten des Kindes. Gibt es Probleme oder Auffälligkeiten beim Trinken? Wie läuft es mit der Verdauung? Klappt das Schlafen?
Wichtig!
Die Krankenkassen empfehlen allen Eltern, die Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen wahrzunehmen. Alle Kosten dafür werden übernommen, wenn das entsprechende Zeitfenster eingehalten wird. Viele Krankenkassen vergeben einen Bonus, wenn das Kind fristgerecht an allen Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt.
Das Faltblatt „10 Chancen für Ihr Kind“ zeigt alle Untersuchungen im Überblick. Weiterführende Informationen auf kindergesundheit-info.de.